Füllen Sie hier das Formular "Kind-Anmeldung" aus (nicht zu verwechseln mit dem "Aufnahmeantrag" in "Dritter Schritt") und senden es uns. Damit erscheint Ihr Kind auf unserem "Radarschirm" :-)
Sie werden dann baldmöglichst von uns kontaktiert (also nicht vergessen: wir brauchen Kontaktdaten von Ihnen! Es ist auch vorteilhaft, wenn Sie im Feld "Bemerkungen" etwas darüber mitteilen, warum Sie diesen "ersten Schritt" gehen wollen).
Zweiter Schritt
Wenn Sie von uns kontaktiert werden, gibt es zwei Möglichkeiten:
Alles ist belegt
Es gibt noch einen freien Platz in der betr. Klasse
Im ersten Fall können Sie entscheiden, ob Sie die Anmeldung nicht mehr weiter verfolgen möchten oder ob das Kind auf die Warteliste gesetzt werden soll. Sollte also später ein Platz frei werden und niemand vorgereiht sein, würden Sie wieder von uns kontaktiert werden.
Im zweiten Fall wäre es sinnvoll – sofern Ihnen die Schule noch unbekannt sein sollte – einen Kennenlern-Termin zu vereinbaren. Sonst können Sie gleich zum "dritten Schritt" übergehen.
Kind-Anmeldung
Dritter Schritt
Laden Sie den "Aufnahmeantrag.pdf" herunter und füllen ihn möglichst vollständig aus. Sie können es am PC oder handschriftlich machen. Senden Sie uns dann den Antrag per Mail oder postalisch (Adresse siehe Kontakt) zu.
Hiermit haben wir vorläufig alle Daten, die benötigt werden, um Ihren Antrag zu bearbeiten.
In einer der nächsten LehrerInnen-Konferenzen wird darüber entschieden, ob wir Sie mit Ihrem Kind zu einem Aufnahmegespräch bitten können. Dazu vereinbaren wir mit Ihnen (sofern es nicht schon geschehen ist) einen Termin, bei welchem uns das Kind vorgestellt wird.
Vierter Schritt
Wenn wir den Eindruck haben, dass Sie und Ihr Kind gut zu uns passen, bzw. unsere Schule für Ihr Kind der geeignete künftige Lern- und Entwicklungsort sein könnte, wird das Kind in die Schule aufgenommen (vorbehaltlich eines Probemonats). Wir bitten Sie dann, den "Schulvertrag.pdf" auszufüllen, welcher der Anmeldung bei der Schulbehörde dient, etwas sensiblere Daten (u.a. die SV-Nummer) enthält, sowie – in Absprache mit der Schulleiterin – die Vereinbarung zum Schulgeld.